Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen zwischen Samuel Hinteregger und dem nutzenden Betrieb.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Überlassung der Software Schulungsflow als Software-as-a-Service an Betriebe. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer, nicht an Verbraucher.
2. Leistungsumfang
Schulungsflow umfasst das Anlegen von Schulungen mit Video, PDF und Quizfragen, die Zuweisung an Mitarbeiter, Abteilungen und Gruppen, die Durchführung per QR-Code, persönlichem WhatsApp-Link oder Toolbox-Meeting, die Dokumentation von Abschlüssen mit Unterschrift und optionalem Selfie, Erinnerungen und Eskalationen, Zertifikate sowie Excel-Exporte für Prüfungen. Die Software wird laufend weiterentwickelt; einzelne Funktionen können sich ändern, solange der Gesamtnutzen erhalten bleibt.
Schulungsflow ist ein Hilfsmittel zur Organisation, Durchführung und Dokumentation von Unterweisungen. Die Software ersetzt nicht die persönliche Unterweisung am Arbeitsplatz. Elektronische Unterweisungen ergänzen sie und dienen der Wiederholung allgemeiner Inhalte.
Der WhatsApp-Versand läuft über das WhatsApp-Business-Konto des Betreibers im Auftrag des Betriebs. Für die Zustellung durch Meta, die Freigabe von Nachrichtenvorlagen und Sperren oder Einschränkungen durch Meta ist der Betreiber nicht verantwortlich. Fällt der WhatsApp-Versand aus, steht die Unterweisung per QR-Code weiterhin zur Verfügung.
3. Preise und Zahlung
Das Entgelt ergibt sich aus dem individuellen Angebot, das dem Vertrag zugrunde liegt. Es besteht aus einer einmaligen Einrichtungspauschale und einem jährlichen Entgelt für Betrieb und Aktualisierung („Betriebsvertrag“). Ohne aufrechten Betriebsvertrag wird die Software nicht bereitgestellt; sie läuft ausschließlich auf den Systemen des Betreibers, eine Überlassung zur eigenen Installation erfolgt nicht.
Der Betreiber ist Kleinunternehmer im Sinne des § 6 Abs 1 Z 27 UStG. Alle Preise verstehen sich daher ohne Umsatzsteuer; eine Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.
WhatsApp-Nachrichten. Im jährlichen Entgelt sind bis zu 3.000 WhatsApp-Nachrichten pro Vertragsjahr enthalten (Einladungen, Erinnerungen, Meldungen). Jede weitere Nachricht wird mit 0,05 € verrechnet; die Abrechnung erfolgt am Ende des Vertragsjahres. Der Betreiber informiert den Betrieb, sobald 80 % des enthaltenen Kontingents verbraucht sind. Der aktuelle Verbrauch ist in der Software jederzeit einsehbar.
Zum Schutz vor unbeabsichtigten Kosten begrenzt die Software den Versand technisch, derzeit auf 30 Nachrichten pro Stunde. Nachrichten über dieser Grenze gehen erst nach ausdrücklicher Freigabe durch den Betrieb hinaus. Ändert Meta die Entgelte für WhatsApp-Nachrichten, kann der Betreiber den Preis je weiterer Nachricht mit einer Frist von sechs Wochen entsprechend anpassen.
Bei Zahlungsverzug bleibt der Zugang zunächst 14 Tage uneingeschränkt bestehen. Danach wird das Anlegen neuer Schulungen, Unterweisungen und Mitarbeiter gesperrt. Der lesende Zugriff auf die eigenen Nachweise und der Datenexport bleiben in jedem Fall erhalten.
4. Laufzeit und Kündigung
Der Betriebsvertrag läuft ein Jahr ab Bereitstellung und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht bis drei Monate vor Ablauf in Textform gekündigt wird. Die Einrichtungspauschale wird bei Kündigung nicht rückerstattet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Nach Vertragsende kann der Betrieb seine Nachweise innerhalb von 30 Tagen vollständig exportieren; danach werden die Daten gemäß Auftragsverarbeitungsvertrag gelöscht.
5. Verfügbarkeit und Support
Angestrebt wird eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel, außerhalb angekündigter Wartungsfenster. Supportanfragen per E-Mail werden innerhalb von 24 Stunden beantwortet. Eine darüber hinausgehende Zusage einer Störungsbehebung innerhalb einer bestimmten Frist wird nicht gemacht.
6. Datensicherung
Die Datenbank wird beim Hoster regelmäßig gesichert. Zusätzlich kann jeder Betrieb jederzeit seine Nachweise als Excel-Datei exportieren. Dem Betrieb wird empfohlen, davon regelmäßig Gebrauch zu machen.
7. Pflichten des Betriebs
Verantwortung für die Unterweisung. Die Pflicht zur Unterweisung der Arbeitnehmer nach § 14 ASchG beziehungsweise § 197 Landarbeitsgesetz 2021 und den dazu erlassenen Verordnungen bleibt uneingeschränkt beim Betrieb. Die erstmalige und die arbeitsplatzbezogene Unterweisung führt der Betrieb persönlich durch. Der Betrieb prüft, ob Inhalt, Umfang, Sprache und Wiederholungsintervalle der mit Schulungsflow durchgeführten Unterweisungen den für ihn geltenden Anforderungen genügen, und passt mitgelieferte Vorlagen an seine Arbeitsplatzevaluierung an. Die Nutzung erfolgt insoweit in eigener Verantwortung des Betriebs. Schulungsflow ersetzt keine rechtliche, arbeitsmedizinische oder sicherheitstechnische Beratung.
Einwilligung für WhatsApp. Vor dem ersten Versand holt der Betrieb von jedem betroffenen Mitarbeiter eine dokumentierte Einwilligung ein, über WhatsApp Nachrichten von Schulungsflow im Auftrag des Betriebs an die angegebene Telefonnummer zu erhalten, und bewahrt sie auf. Mitarbeitern ohne Einwilligung bietet der Betrieb einen gleichwertigen Weg ohne WhatsApp an, etwa die Unterweisung per QR-Code. Der Betrieb informiert seine Mitarbeiter nach Art. 13 DSGVO über die Verarbeitung und schließt, soweit erforderlich, eine Betriebsvereinbarung nach §§ 96, 96a ArbVG ab oder holt die Zustimmung der Arbeitnehmer nach § 10 AVRAG ein. Der Betrieb hält den Betreiber schad- und klaglos, wenn Dritte oder Meta wegen fehlender Einwilligungen Ansprüche stellen oder Maßnahmen setzen.
Zugänge und Inhalte. Der Betrieb hält Zugangsdaten geheim und entzieht ausscheidenden Personen den Zugang. Für Schulungsinhalte, Quizfragen, eingebundene Videos und hochgeladene Dateien ist der Betrieb inhaltlich verantwortlich. Er lädt nur Inhalte hoch, an denen er die erforderlichen Rechte hat, und keine Dateien mit Schadsoftware oder rechtswidrigen Inhalten. Der Betreiber prüft hochgeladene Dateien technisch und kann Dateien ablehnen oder entfernen.
8. Haftung
Gehaftet wird für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit wird nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet, begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf das im betroffenen Vertragsjahr gezahlte Entgelt. Für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden wird bei leichter Fahrlässigkeit nicht gehaftet. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Personenschäden bleibt unberührt.
Der Betreiber schuldet die Bereitstellung der Software, nicht den Erfolg der Unterweisung. Er haftet nicht dafür, dass mit Schulungsflow durchgeführte Unterweisungen den gesetzlichen Pflichten des Betriebs genügen, und nicht für Folgen unterlassener persönlicher Unterweisungen oder fehlender Einwilligungen.
9. Datenschutz
Ergänzend gelten die Datenschutzerklärung und der Auftragsverarbeitungsvertrag, der mit Vertragsabschluss Bestandteil dieser Vereinbarung wird.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das für Pörtschach am Wörther See sachlich zuständige Gericht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.
Stand: 05. Oktober 2026